Das Leuchtstofflampen Verbot. Bedeutung in Gewerbeimmobilien?

Die Ära der Neonröhren neigt sich dem Ende zu, denn LED ist der neue Trend. Spätestens im September 2023 werden quecksilberbelastete Leuchtstoffröhren und andere herkömmliche Leuchtmittel in Bezug auf Herstellung und Verkauf verboten sein. Dies geht aus der geänderten RoHS-Richtlinie (Beschränkung der Verwendung von Gefahrstoffen) hervor, die im Zeitraum vom 25. Februar bis zum 1. September 2023 eine Vielzahl von Leuchtstoff- und Halogenlampen betrifft.

Das Thema des Verbots von Leuchtstofflampen begleitet uns bereits seit etwa 15 Jahren. Jeder erinnert sich sicherlich daran: Im Jahr 2009 verschwanden herkömmliche Glühbirnen aus der Produktion und wurden nach und nach vom Markt genommen. Es folgten Verbote für Hoch- und Niedervoltstrahler, Halogenlampen und zuletzt im Jahr 2021 für Leuchtstofflampen der Typen T2 und T12, Kompaktleuchtstofflampen sowie Hoch- und Niedervolt-Halogenlampen. Die Gründe dafür sind einerseits der hohe Energieverbrauch und andererseits die Verwendung von Quecksilber bei der Herstellung. Quecksilber gilt als Gefahrstoff und ist daher grundsätzlich in elektronischen Geräten verboten. Laut der Europäischen Kommission enthalten etwa 5.000 Millionen auf dem EU-Markt verkaufte Lampen – hauptsächlich Kompakt- und lineare Leuchtstofflampen – Quecksilber.

Im Frühjahr 2022 hat die EU-Kommission die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU neu geregelt. Die Produktion und der Verkauf weiterer Leuchtstofflampen wurden verboten, mit Ausnahme von HPD-Lampen und Lampen für spezielle Anwendungen wie UV-C-Desinfektion. Diese dürfen noch für weitere 3 bis 5 Jahre hergestellt werden. Die Verwendung bereits vorhandener Leuchtstoffröhren sowie der Verkauf und Erwerb von Lagerbeständen bleiben jedoch weiterhin erlaubt. Was jedoch beschlossene Sache ist, ist das Verbot der weit verbreiteten Leuchtstoffröhre T8 in Standardgrößen. Bisher gab es eine Ausnahmeregelung für die Leuchtstofflampen T8 und T5, die gemäß der im Dezember 2019 veröffentlichten Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020, auch als Single Lighting Regulation (SLR) bezeichnet, Ende August 2023 aufgehoben wird. Doch welche Lampen sind nun genau betroffen? Hier ist eine Übersicht über das kommende Verbot von Leuchtstofflampen und die Termine, zu denen der Verkauf der betreffenden Leuchtmittel untersagt wird:

25. Februar 2023: Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) und Leuchtstofflampen in Ringform (T5, T9)

25. August 2023: lineare Leuchtstofflampen (T8 in 600 mm, 1200 mm, 1500 mm, T5)

1. September 2023: Hochvolt-Halogen-Pins (G9) und Niedervolt-Halogen-Pins (G4, GY6.35)